Wer darf im Mutterland der Psychologie, in Österreich, psychologisch beraten? Gibt es Anforderungen an Psychologen? Braucht man eine Lizenz als Psychologe? In diesem Beitrag werden wir
- klären, was ein Lebens- und Sozialberater in Österreich tut und wie sein Beruf geregelt ist,
- mit den populärsten Mythen und Legenden darüber aufräumen und
- zeigen, wie sich der echte Fachmann vom „Möchtegern-Psychologen“ rechtlich unterscheiden lässt (zum Glück ist das einfach).
Wenn Sie in Österreich Beratung oder Psychotherapie suchen, geht es hier über die Schaltfläche weiter:
In Russland und der Ukraine braucht es keine Lizenz – mit einer altbekannten Folge
Von dort ist es nicht weit zu den üblichen Debatten über den Psychologen als „Schuster, der selbst keine Schuhe hat“. Und weiter: zur Möchtegern-Psychologie, zur Geringschätzung einer ganzen Wissenschaftsdisziplin und schließlich dazu, dass professionelle psychosoziale Begleitung gar nicht mehr möglich ist. Aber nicht überall ist die Lage so verfahren.
In Österreich, dem Mutterland der Psychologie, hat man das Problem 1989 erkannt und sehr strenge Anforderungen eingeführt. Coach und Trainer sind hier keine eigenen Berufe. Es gibt den Lebens- und Sozialberater (LSB) – ein Beruf, der eine Gewerbeberechtigung, eine Ausbildung mit Abschlussarbeit, 150 Stunden Selbsterfahrung und 100 dokumentierte Beratungen unter Supervision verlangt. Kurz und im Überblick gibt es in Österreich:
- Psychologen, die mit Tests und Statistik arbeiten und Menschen nicht beraten dürfen
- Lebens- und Sozialberater (LSB – am ehesten das, was im russischsprachigen Raum „beratender Psychologe“ heißt), die Menschen helfen, Neurosen loszuwerden
- Psychotherapeuten, die mit Menschen arbeiten, bei denen ein Psychiater eine klinische Diagnose gestellt hat, und
- Psychiater, die Medikamente und eine Psychotherapie verordnen – das sind bereits klinische Fragen.
Beginnen wir aber mit einer einfachen Frage
Was ist psychologische Beratung?
In Österreich sind die Gewerbe amtlich geregelt. In jedem Fall muss man sie anmelden, also der Behörde mitteilen, dass man sie ausübt. Es gibt freie Gewerbe (freies Gewerbe), die keinen Befähigungsnachweis verlangen (siehe amtliche Liste auf der Seite des Ministeriums für Digitalisierung). Und es gibt reglementierte Gewerbe (reglementiertes Gewerbe), die Erfahrung und einen Nachweis dieser Erfahrung verlangen (siehe Liste der reglementierten Gewerbe).
In Österreich ist die psychologische Beratung ein Gewerbe, das eine staatliche Gewerbeberechtigung verlangt. Geregelt wird sie in § 119 der Gewerbeordnung 1994. Die Definition lautet:
Einer Gewerbeberechtigung bedarf es für die Beratung und Betreuung von Menschen, insbesondere im Zusammenhang mit persönlichen, ehelichen, familiären, erzieherischen und beruflichen Problemen sowie mit sexuellen Problemen. Hiezu zählt auch die psychologische Beratung mit Ausnahme der Psychotherapie.
Einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung bedarf es für die Beratung und Betreuung von Menschen, insbesondere im Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen, Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen. Dazu gehört auch die psychologische Beratung mit Ausnahme der Psychotherapie.
Welche Tätigkeiten im Einzelnen zur psychologischen Beratung zählen, beschreibt ein Informationsschreiben an die Behörden vom 20. März 2006
Es handelt sich um Beratung, Coaching, Vermittlung und Betreuung von Menschen und Organisationen in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Selbstfindung, Problemlösung, Verbesserung persönlicher Beziehungen und Sozialisation
Informationsblatt für Gewerbebehörden №2 vom 20. März 2006. Tätigkeitskatalog des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung.
Und nicht unwichtig: In Österreich ist die psychologische Beratung durch eine eigene Verordnung geregelt,
Der persönliche Bereich
Im persönlichen Bereich umfasst die Beratung Themen wie:
Persönlichkeitsentwicklung:
- Stärkung des Selbstwertgefühls, Klärung der eigenen Werte, Umsetzung von Zielen und Zukunftsplanung,
- Entscheidungsfindung, Analyse von Alternativen, Entwicklung von Lebensstrategien,
- Persönliche Entwicklung und Anleitung, was man in der Freizeit tun kann, um die eigenen Ressourcen zu stärken,
- Emotionaler Umgang mit Geld, Unterstützung bei finanziellen Problemen,
- Psychosoziale Fragen – Einsamkeit,
- Unterstützung in sozialen und persönlichen Krisen.
Beruf und Karriere
- Berufswahl. Karrierestrategie. Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche.
- Zeitmanagement und Umgang mit Stress. Motivation, Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit
- Unterstützung bei Mobbing und Burn-out. Work-Life-Balance, Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
- Psychohygiene am Arbeitsplatz, Arbeitssucht.
Lebenskrisen
- Begleitung in den einzelnen Lebensphasen.
- Unterstützung bei Krankheit und Tod. Trauer. Verarbeitung des Verlusts nahestehender Menschen.
- Unterstützung älterer Menschen, Beratung von Angehörigen und Pflegepersonal.
Der zwischenmenschliche Bereich
Im zwischenmenschlichen Bereich ist das Hilfe in folgenden Feldern:
Beziehung, Familie und Kinder
- Partnerschaft und Ehe. Lösung von Konflikten und Krisen, Stabilisierung der Beziehung,
- Familienklima, Dynamik familiärer Beziehungen,
- Begleitung bei Scheidung und Trennung,
- Erziehung, Pädagogik, kindliches Verhalten in Schule, Ausbildung und bei Prüfungen,
- Sexualität. Fragen der Sexualaufklärung, der Identität und des Sexualverhaltens.
Zusammenarbeit in Gruppen
- Konfliktlösung. Werteanalyse. Kommunikation zur Konfliktvermeidung. Mediation und Vermittlung,
- Gruppendynamik. Arbeit im Team. Analyse des Zusammenspiels in der Gesellschaft,
- Supervision. Begleitung von Menschen bei beruflichen und sozialen Aufgaben.
Kommunikationsfähigkeiten
- Gesprächsführung. Training verbaler und körpersprachlicher Kommunikation,
- Sozialverhalten. Einübung sozialer Gewohnheiten und von Logik, Entwicklung der „emotionalen Intelligenz“ im Umgang mit anderen Menschen,
- Vielfalt der Umgangs- und Beziehungsformen. Verhandlungstechniken,
- Kooperation und Zusammenwirken in Gruppen. Umgang mit Widerstand beim Gegenüber.
Märchen über die Psychologie
Wir haben gesehen: Der österreichische LSB entspricht in seinem Tätigkeitsfeld dem, was im russischsprachigen Raum „beratender Psychologe“ heißt. Da es in Russland gesetzliche Anforderungen an Psychologen überhaupt nicht gibt, sehen wir uns die unbedarftesten „Übertragungen“ und Märchen näher an. Leider erschweren diese Märchen es ebenso, Fachleute zu finden, die in kritischen Lebenslagen wirklich helfen können, wie sie es Menschen mit psychischen Störungen erlauben, sich einen Kittel überzuziehen und sich als „Psychologen“ vorzustellen.
Märchen Nr. 1: Nach der Uni darf der Psychologe beraten
In Wahrheit ist der Psychologe ein Statistiker, der in persönlichen Fragen nicht beraten darf. So nennen darf sich, wer ein Psychologiestudium abgeschlossen hat (zusätzlich zwei Jahre Master). Einen Beruf dieses Namens gibt es aber nicht. Das sind Menschen, die Kinder auf Berufseignung testen, Studien durchführen und Arbeiten im Stil von „britische Forscher haben herausgefunden“ verfassen. Die größte Überraschung: Psychologen dürfen Menschen in persönlichen Fragen nicht beraten. Dafür müssen sie erst Praxis in der Arbeit mit lebendigen Menschen sammeln.
Wer einen Master in Psychologie hat, kann das Recht zu beraten erwerben, indem er nach dem Studium eine Zusatzausbildung absolviert – als:
- Lebens- und Sozialberater (LSB) – kurios daran ist, dass dieser gar kein Studium braucht
- klinischer Psychologe oder Gesundheitspsychologe
Märchen Nr. 2: Der Lebens- und Sozialberater kümmert sich um soziale Angelegenheiten
Lebens- und Sozialberater haben in Österreich mit dem Beruf des Psychologen oder Psychotherapeuten nichts zu tun. Das ist eher das Niveau eines Sozialarbeiters!
Kommentar auf Facebook
In Wahrheit finden Sie unter den Sozialarbeitern in Österreich in der Regel keine Lebens- und Sozialberater. Diese Stellen sind mit Psychotherapeuten besetzt :) Das Kuriose daran: Fachleute, die eigentlich Menschen mit einer KLINISCHEN Diagnose helfen sollten, arbeiten oft mit GESUNDEN Menschen – und kümmern sich zum Beispiel darum, Konflikte zwischen zerstrittenen Eltern in der Schule zu lösen. Das heißt: Ein PSYCHOANALYTIKER (eine Richtung der Psychotherapie) macht Mediation. Während jene, die für die Lösung von Konflikten eigens ausgebildet sind (LSB), aus politischen Gründen nicht zugelassen werden. In der Branche ist das durchaus bekannt und führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen dem österreichischen Gesundheitsministerium und der Wirtschaftskammer. Das klingt dann etwa so:
Gesunde Menschen braucht hier niemand
Leiter der Sparte Beratung in Österreich (Namen nennen wir keine)
Märchen Nr. 3: Um Psychotherapeut zu werden, muss man studieren
In Wahrheit braucht es für den Beruf des Psychotherapeuten kein Psychologiestudium. Es genügt das Propädeutikum und danach das Fachspezifikum an einer in Österreich anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung.
Psychotherapeuten sind Menschen, die Psychosen behandeln oder schwere, anhaltende und fehlangepasste Störungen im Verhalten und in der Wahrnehmung – Menschen mit einer klinischen Diagnose, auf Zuweisung des Psychiaters.
Märchen Nr. 4: Der Psychiater behandelt Psychosen
Die Psychiatrie ist ein medizinisches Fach. Das einzige der hier besprochenen, für das ein abgeschlossenes Medizinstudium nötig ist. Dazu kommt eine jahrelange praktische Weiterbildung.
Kurios ist hier aber etwas anderes: Wer in die Psychiatrie eingeliefert wird, wird nicht geheilt. Er wird stabilisiert – mit Medikamenten vollgepumpt, damit er in den seltenen Momenten der „Klarheit“ wenigstens zeitweise mit einem Psychotherapeuten arbeiten kann.
Das Gütesiegel, oder warum es in Österreich keine „Möchtegern-Psychologen“ gibt
Und jetzt Achtung! In Österreich dürfen Menschen persönlich beraten:
- Lebens- und Sozialberater (LSB)
- Psychotherapeuten
- Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen
Welche Anforderungen gelten für die Berufe, die beraten dürfen? Oder: warum nicht jeder beraten darf, der sich gerne „Psychologe“ nennen möchte. Beschrieben sind diese Anforderungen in der jeweiligen Verordnung Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung und im Psychotherapiegesetz.
Anforderung — Lebens- und Sozialberater — Psychotherapeut
Theorieausbildung — 584 Stunden — 1065 Stunden
Selbsterfahrung (Einzel und Gruppe) — 150 Stunden — 250 Stunden
Praktikum — 750 Stunden — 2150 Stunden
Eigenständig durchgeführte Beratungen — 100 Beratungen — 600 Beratungen
Supervision (Überprüfung durch Lehrende) — 100 Einheiten — 120 Einheiten
Genau deshalb kann man jemandem vertrauen, der eine offizielle Berechtigung als Psychotherapeut oder als Lebens- und Sozialberater hat. Wie sollten Sie sonst den Fachmann vom Wirrkopf unterscheiden?
Wie prüfe ich, ob ein „Psychologe“ eine Berechtigung hat?
Das ist einfach. Es gibt ein offizielles Verzeichnis der Lebens- und Sozialberater bei der Wirtschaftskammer. Und alle Psychotherapeuten Österreichs stehen in der Liste auf der Seite des österreichischen Gesundheitsministeriums.
Es gibt noch eine Möglichkeit, ohne eigene Berechtigung offiziell zu arbeiten: Wer die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater oder zum Psychotherapeuten abgeschlossen hat, kann bei jemandem angestellt sein, der die Berechtigung besitzt und damit für die von ihm angestellte Fachkraft haftet. Prüfen Sie in diesem Fall, für wen diese Person arbeitet und ob sie in der Liste unten steht. Auf die Schaltflächen unten klicken, Namen suchen, prüfen!
Da jede Beratung in persönlichen Fragen, in den Bereichen Beziehung, Familie und Kinder, Zusammenarbeit in Gruppen und Verhandlungsführung in Österreich eine staatliche Gewerbeberechtigung verlangt, prüfen Sie den Namen der Person im Gewerbeinformationssystem Austria GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)
Die amtlichen Quellen haben einen Nachteil: Man findet dort keine Fachleute, die die eigene Muttersprache sprechen (Russisch, Ukrainisch, Belarussisch …). Die staatlichen Register einiger Berufe, etwa jenes der klinischen Psychologen, führen die Sprache immerhin an.
Für andere Berufe gibt es ein halbkommerzielles Portal, auf dem Sie auch nach Sprachkenntnissen suchen können und das bei der Anmeldung einen Nachweis der Berechtigung verlangt. Bei manchen Fachleuten ist die Berechtigung inzwischen erloschen (es gibt ja auch Anforderungen an die Weiterbildung), aber immerhin etwas …








