Jetzt erzähle ich Ihnen die Geheimnisse hinter den Kulissen des Coachings, samt einer Politik zum Staunen …Im fernen Jahr 1989 wurde in Österreich das Gesetz über die psychologische Beratung beschlossen. Es gefiel nicht allen, und seither haben Psychologen, Coaches und Psychotherapeuten einen Zahn auf dieses Gesetz. Sein Auftrag ist, wie ich schon im Beitrag „Anforderungen an Psychologen in Österreich“ beschrieben habe, ein ehrenwerter: Schluss mit der Pfuscherei nach dem Motto „wer zuerst den weißen Kittel anzieht, ist der Psychologe“. Aber …
Wie die Feindschaft begann
Fünf Jahre später, 1994, entstand in Österreich der „Verband der Supervisoren“ (ÖVS - Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching, nennen wir ihn der Kürze halber einfach den Verband), ein Verein zur Verbesserung der Qualität von Supervision. Für alle, die nicht auf dem psychologischen Olymp wohnen: Supervision ist so etwas wie die Eigentherapie für Fachleute. Will der Therapeut zum Beispiel mit einer Klientin ins Bett, sagt der Supervisor: „aber, aber!“.
Der Verband engagierte Juristen und erklärte über deren Auslegung, Supervision sei ein freies Gewerbe, das jeder ausüben dürfe. Nun ja, natürlich nur jene „alle“, die im Verband sind. So begann die 30-jährige „Feindschaft“ zwischen den Lebens- und Sozialberatern und den Verbandsleuten.
Paradoxerweise richteten sich die Angriffe vor allem gegen die Lebens- und Sozialberater. Im wirklichen Leben laufen diese Angriffe über Abwertung und klingen etwa so:
„Lebens- und Sozialberater haben in Österreich mit dem Beruf des Psychologen oder Psychotherapeuten nichts zu tun. Das ist eher das Niveau eines Sozialarbeiters!“„Seien Sie vorsichtig: In Wien zeigen manche russischsprachige Kolleginnen und Kollegen sehr gerne anonym jene an, die in der Öffentlichkeit mehr aus sich machen, als ihr Status hergibt.“„Sie sind keine Psychologen (Universitätsabschluss).“ Aus den Glückwünschen an den Autor dieses Beitrags anlässlich der Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung in Österreich
So bildeten sich in Österreich zwei Kasten heraus:
- die private Struktur des Verbandes in einer rechtlichen Grauzone mit dem Anspruch auf universitäre Qualität der Supervision, und
- die staatliche, gesetzlich verankerte Struktur der Wirtschaftskammer mit praxisnaher Ausbildung, deren Supervision jedoch abgewertet und – paradoxerweise – nicht in die Sozialeinrichtungen gelassen wurde.
Die Feindschaft dauerte lange – ebenso wie die Versuche der Wirtschaftskammer, die Supervisoren auf friedlichem Weg zu legalisieren. Den Verbandsleuten wurde etwa angeboten, ihre hohen Ausbildungsstandards mit allen Ehren im Wege der Anrechnung anzuerkennen und ihnen so eine reguläre Gewerbeberechtigung für Beratung auszustellen. Doch offenbar zahlte es sich aus, den feindseligen Status quo zu erhalten.
Und jetzt werden Sie mich vermutlich fragen: „He, guter Mann, was soll die Supervision – wo bleibt das COACHING???“ Geduld, Ruhe, gleich kommt es … Beim Lesen stählt sich schließlich der Wille …
Kalter Krieg
Bis 2015 hatte die Wirtschaftskammer dieses Spiel gründlich satt. Sie beauftragte die Anwaltskanzlei Wolf Theiss (wer die Welt des Konzernkapitalismus kennt, weiß das zu würdigen) mit einem Rechtsgutachten: Supervision ist kein freies Gewerbe und verlangt die Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung. Das Finanzministerium bestätigte diese Auffassung.
Der Verband gab nicht auf und kam mit einer Idee: Gut, nehmen wir an, Supervision sei ein reglementiertes Gewerbe – dann aber nur mit einer halben Berechtigung. Die Wirtschaftskammer erinnerte daran, dass man als Supervisor auch beraten können muss. Also braucht es das volle Rüstzeug: Beratung und Supervision.
Der Verband gab immer noch nicht auf und machte einen Rösselsprung: Er nahm das Zauberwort „Coaching“ in seine Statuten auf. Für alle, die Coaching nur aus Memes kennen: Das ist ein Sammelbegriff für alles, was man in die Psychologie hineingestopft hat – Familiencoaching, Krisencoaching, Sexualcoaching … So wollte der Verband sämtliche Felder der psychologischen Beratung unter sich bringen. Der Wirtschaftskammer fiel bei so viel Dreistigkeit die Kinnlade herunter …
Jetzt reicht es!
2018 fuhr die Wirtschaftskammer schweres Geschütz auf: das Verwaltungsstrafverfahren. Die Stelle zur Bekämpfung der Pfuscherei (Pfuscherbekämpfungsreferat) zählte gemeinsam mit dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb) in Österreich 800 Coaches und Supervisoren unter dem Dach des Verbandes, nannte sie „Pfuscher, die sich nicht ans Gesetz halten“, und begann, sie über die Finanzpolizei (Finanzpolizei) zu bestrafen. Hinterher kamen amtliche Schreiben mit diesem Inhalt:
Die bloße Mitgliedschaft in einem privaten Verband ist kein Nachweis jener Kenntnisse und Fähigkeiten, die das Gesetz für die psychologische Beratung verlangt. Supervision und Coaching sind möglich, wenn der Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung vollständig erbracht ist
Autor
Wer aufgab, bekam auch ein Angebot: seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Wege der Nostrifizierung anerkennen zu lassen und so die offizielle Berechtigung zu beraten zu erhalten. So kam diese interessante Geschichte zustande – mit Unterstützung des Obmanns der Wiener Fachgruppe für Personenberatung in der Wirtschaftskammer. Wer Deutsch kann, ist herzlich zum Zuhören eingeladen!
Was tun?
Sie wollen bei diesem Panzerspiel mitmachen? Dann haben Sie folgende Werkzeuge:
- Den „Psychologen“ oder „Coach“ in der Datenbank GISA prüfen (www.gisa.gv.at/abfrage) – gibt es eine Berechtigung für Supervision oder Beratung?
- Bei der Wirtschaftskammer unter 01/514 50 anrufen und nach der Gewerbeberechtigung fragen
- Ein „Ziel“ gefunden? Dann schreiben Sie eine Mail an pfuscher@wkw.at









